Streunende Hunde

Es kommt leider immer wieder vor, daß streunende Hunde Personen belästigen und auch andere Tiere angreifen. Aus gegebenem Anlaß werden die Hundehalter darum gebeten, ihre Hunde nicht frei laufen zu lassen. Strafrechtliche Folgen sollten dadurch vermieden werden.

Hundekot auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen

Hundehalter sollten bitte auch immer darauf achten, dass die Hinterlassenschaften ihrergeliebten Vierbeiner nicht auf fremden Grundstücken oder öffentlichen Flächen wie Straßen, Gehwegen und Plätzen liegen bleiben. In den Fachgeschäften, beim Wertstoffhof und in der Gemeindever-waltung gibt es entsprechende Tüten, in die der Hundekot aufgenommen und einer ordnungs-gemäßen Entsorgung (Restmüll) zugeführt werden kann. In Icking und Walchstadt werden au-ßerdem Tütenspender aufgestellt. Bitte nutzen Sie diese. Probieren Sie doch einmal und lassen Sie diesen Versuch ganz einfach zur Regel werden. Im Interesse einer sauberen Umwelt wäre es sehr zu begrüßen, wenn sich hieraus so nach und nach eine Selbstverständlichkeit entwickeln würde. Wissen sollten Sie auch, dass nach den einschlägigen Vorschriften des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes die Hundehalter sogar verpflichtet sind, Hundekot zu beseitigen – das heißt: Es besteht Tütenpflicht!

Alte Bauernregel

Auch unsere Landwirte beklagen sich immer wieder über Verschmutzung ihrer Wiesen und Felder durch Hundekot. In diesem Zusammenhang sollten Sie sich daher auch strikt an einer alten Bauernregel orientieren, die besagt, daß von Georgi (24.04.) bis Michaeli (29.09.) Felder und Wiesen nicht betreten werden dürfen!