Was gehört zum Bauantrag?
Bei Baumaßnahmen in Icking ist zu beachten:
Grundstücksmindestgröße
- für Einfamilienhäuser: 900 m²
- für Zweifamilien- oder Doppelhäuser: 1200 m² (Teilung nach dem WEG)
Vorhandene Bebauungspläne von Nord nach Süd:
- Rüttgerssiedlung
- Zeller Weg (östlich des Zeller Weges)
- Neufahrner Weg/Ebenhauser Straße (nördlich des Neufahrner Weges)
- An den Krautgärten
- Irschenhausen Süd (südlich der Schmotzenbreite)
- Westliche Irschenhauser Straße (Almweg)
- Kirchenleite (nördlich vom Egartsteig)
- Egartsteig Nord
- Icking Nordwest (nördlicher Fuchsbichl, Haiderweg, westlicher Ichoring, Stifterweg)
- Ludwig-Dürr-Straße – Ichoring (südwestlich der Straßenkreuzung)
- Hauserweg
- Ickinger Feld (südlicher Fuchsbichl, Eichendorffweg, Am Buchet, Im Erlet, südliche Ludwig-Dürr-Straße, Kammerlbreite
- Zugspitzweg - Angerl - Grainwinkel - Walchstadter Straße
- Walchstadter Straße – Rosenfeldweg
- Dorfen, Radelzhauser Weg
- Dorfen, westlich der B 11 (Am Strassfeld)
- Dorfen, westlich der Meilenberger Straße
- Dorfen, Meilenberger Feld (Schlossbergweg, Am Rauschergraben)
Garagengestaltungs- und Stellplatzsatzung (Auszüge):
- Flachdachgaragen sind grundsätzlich unzulässig, erlaubt sind pergolaartig gestaltete Carports
- Garagen sind mit einem Satteldach zu versehen, Dachneigung entsprechend Hauptgebäude
- Stauraum zur öffentlichen Verkehrsfläche 5 m
- 1 Stellplatz je Wohneinheit bis 50 m², 2 Stellplätze je Wohneinheit von mehr als 50 m²
Einfriedungssatzung (Auszüge):
Für die Einfriedung der Grundstücke sind an der Straßenfront Holzzäune (i.d.R. Staketenzäune) oder Maschendrahtzäune mit Hinterpflanzung bis 1,2 m Höhe sowie Heckenpflanzungen aus bodenständigen Gewächsen bis 1,5 m Höhe zulässig. Unzulässig sind Mauern sowie Sicht- und Lärmschutzwände.
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