Der Gemeinderat hat am 24. April 2023 den Bebauungsplan Nr. 39 „westlich der Starnberger Straße Hsnr. 2-10" als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan liegt samt Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus, Bauverwaltung, öffentlich aus und kann dort während den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan mit der Bekanntmachung in Kraft und gemäß § 15 Abs. 5 BauGB die Veränderungssperre außer Kraft.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplans unbeachtlich, wenn sie im Falle einer Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 2 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Icking, den 3. Mai 2023
Gemeinde Icking
Verena Reithmann
Erste Bürgermeisterin (Siegel)