Feuerwehrdienst; Antrag auf Erstattung von Leistungen beim Feuerwehrdienst
Feuerwehrdienst; Antrag auf Erstattung von Leistungen beim Feuerwehrdienst
Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen. Der jeweilige Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Feuerwehrdienstleistenden für die Zeiten ihres Feuerwehrdienstes das Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, das sie ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst erzielt hätten.
Dem privaten Arbeitgeber ist auf Antrag von der Gemeinde das Arbeitsentgelt einschließlich der Beiträge zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung, die er während des Feuerwehrdienst seines Mitarbeiters aufgewendet hat, zu erstatten. Hierbei zählt auch eine evtl. Arbeitsunfähigkeit, die auf den Feuerwehrdienst zurückzuführen ist.
Beruflich selbständige Feuerwehrangehörige können Ihren Verdienstausfall für die Zeit des Feuerwehrdienstes über den Kommandanten bei der Gemeinde beantragen.
Weitere Informationen
- Art. 9 und 10 Bayer. Feuerwehrgesetz sowie Vollzugsbekanntmachung zu Art. 9 und 10 Bayer. Feuerwehrgesetz


