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Bürgerinformationsabend "Mobilfunkmast Sportplatz" am 13.11.2019

A) Bericht zu den Möglichkeiten der Gemeinde von Bürgermeisterin Menrad

 

1. Grundsätzliches

 

Den Bau eines Funkmasten kann die Gemeinde nicht verhindern. Sie kann lediglich mitgestalten und einen Standort vorschlagen, um die Strahelnbelastung für die Bevölkerug so gering wie möglich zu halten. Dies ist seit 2012 die Vorgehenswiese von Gemeinderat und Verwaltung. Auf die künftig eingesetzten Technologien hat die Gemeinde keinerlei Einflussmöglichkeit.

 

2. Im Einzelnen

 

Genehmigung Funkmast in Icking - Baurecht

  • Durch den Teilflächennutzungsplan Mobilfunk* hat sich die Gemeinde Icking ein Mitspracherecht gesichert, so dass der Mast dort gebaut werden muss, wo die Strahlenbelastung für die Ickinger Bürgerinnen und Bürger möglichst gering ist.
  • Kann der Funkmast an dieser Stelle nicht realisiert werden, hat Vodafone die Möglichkeit, an anderer Stelle einen Funkmast zu bauen, auch wenn die Strahlenbelastung dann höher wird.
  • Wird ein entsprechender Bauantrag für einen Funkmast gestellt, entscheidet der Gemeinderat , ob die Gemeinde Einwendungen dagegen hat oder das sog. "gemeindliche Einvernehmen" erteilt. Erteilt sie dieses nicht oder stimmt dem Bauvorhaben nicht innerhalb von 2 Monaten zu, so wird es vom Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen ersetzt, weil es sich bei Funkmasten um sog. privilegierte Bauvorhaben handelt
  • die Baugenehmigung erteilt das Landratsamt, ggf. auch gegen den Willen der Gemeinde.
  • Zu den juristischen Einzelheiten wird auf den Vortrag von Rechtsanwalt Sommer verwiesen (mehr). 

*Einzelheiten dazu s.u.


Genehmigung der 5G-Antenne

  • Beantragt der Mobilfunkanbieter den Aufbau einer 5G Antenne, so gestattet die Bundesnetzangentur dies nach Prüfung der vorgelegten Standortbescheinigung, Gemeinde oder Landratsamt werden dazu nicht angehört.
  • Die Bundesnetzagentur hat die Lizenzen für 5G im Frühjahr 2019 für über 6 Milliarden € verkauft. Die Bundesregierung will den bundesweiten Ausbau von 5G.
  • Eine Einflussmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger besteht möglicherweise durch Volksbegehren in allen Bundesländern.


3. Neue Entwicklung entlang der S-Bahn


Mit Mail vom 08.11.2019 teilte die Telekom mit, dass sie durch die Frequenzversteigerung verpflichtet sei, 2 Standorte für 40 m hohe Antennenträger in erster Linie für die Bahnversorgung auszubauen. Grund ist, dass die S-Bahnen mit w-Lan ausgestattet werden sollen, da die Bahnkunden ihre Smartphones in den

S-Bahnen immer stärker nutzen.

 

B) Faktenauszug aus dem Vortrag von Hr. Ulrich von der Funkanalyse

 

1. Strahlenschutz und Vorsorgeprinzip

  • Das Bundesamt für Strahlenschutz und die Strahlenschutzkommission sehen anlässlich des Mobilfunk-Forschungsprogramms im Jahr 2008 einen vorsorgerelevanten „Gefahrenverdacht“ bzw. „Besorgnispotential“.
  • Schäden für Gesundheit und Umwelt sollen trotz unzureichender Wissensbasis im Voraus vermieden oder weitestgehend verringert werden.
  • Die Strahlenschutzkommission empfiehlt, „elektromagnetische Felder im Rahmen der technisch und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten zu minimieren“.

2. Grenzwerte

 

Gesetzliche Grenzwerte (Auswahl 800/900 MHz V/m
Deutschland (ICNIRP) und viele weitere Länder 40
Belgien (Flandern) 21
Italien 20
Indien 13
China 12
Belgien (Brüssel), Russland 6
Schweiz und Lichtenstein pro Anlage 4
Luxemburg, Belgien (Wallonien) pro Antenne 3

 

Vorsorgewerte und Empfehlungswerte V/m
Österreichisches Bundesministerium für Gesundheit 4,2
Ecolog-Institut für Gesundheit 2
Salzburger Resulution 2000 0,6


3. Wirkung der Optimierung


Die folgende Graphik zeigt die Wirkung einer optimierten Standortsuche für die Sendeanlagen bei ein bis vier Sendeanlagen.

 

Grafik Mobilfunk

B13 (10 m) = Standort Bauhof
B13 (20 m) = Standort Bauhof
B12 (ehem.) = Standort landwirtschaftl. Gebäude an der B 11
B11 = Standort landwirtschaftl. Gebäude Nähe Tankstelle
W01 (20 m) = Standort Sportplatz
W01 (30 m) = Standort Sportplatz
U59 (40 m) = Standort Gut Holzen

 

  • Die Graphiken zeigen die Strahlenbelastung bei einer , zwei, drei und vier Sendern je Standort. Jeder zusätzlicher Sender verdoppelt, verdreifacht, vervierfacht die Strahlenwerte.
  • Die Abbildung zeigt, dass der Prognosewert am Immissionspunkt z. B. von W01 mit einer Masthöhe von 30 m bei einer Bestückung mit vier fiktiven Betreibern mit 3,4 V/m unterhalb der Prognosewerte am Immissionspunkt von B13 für einen fiktiven Betreiber (je nach Masthöhe 4,4/8,4 V/m) liegt. Daran ist deutlich zu erkennen, dass die Höhe der auf die jeweils betroffenen Nachbarn einwirkende Immission stark von der Position des Standorts und durchaus auch von der Montagehöhe der Antennen beeinflusst wird. W01 ist ein vergleichsweise schonend und effizient versorgender Standort. Der Sport-/Tennisplatz würde durch diesen Masten nicht belastet.
  • Die Graphiken zeigen, dass sich die Strahlenbelastung je höher der Mast ist deutlich reduzieren lässt.

4. Aufklärung zu 5G

 

  • 5G ist kein Technologiebruch, sondern wie bei der Einführung von HSDPA bei 3G (UMTS) sowie
    4 G (LTE und LTE advanced) eine fließende Weiterentwicklung.
  • Das Grundnetz des Mobilfunks besteht derzeit aus Dach- und Maststandorten. Dies wird seit ca. 20 Jahren mit Mikrozellen (lokale Hot Spots in Bereichen hohen Verkehrs ergänzt. Diese Vorgehensweise wird sich mit 5G nicht ändern.
  • 5G arbeitet gemäß den aktuellen Lizenzen in den selben Frequenzbereichen und den gleichen Modulationen wie bisher beim Mobilfunk und beim häuslichen WLAN.
  • 5G wird für autonomes Fahren nicht benötigt. Gemäß einem Beschluss des EU-Parlaments zum Funkstandard beim autonomen Fahren vom April 2019 sollte WLAN als Standard eingeführt werden Daimler, BMW und die Telekom wollen die 5G-Variante, Toyota und VW die WLAN-Variante.
  • Wie seit 20 Jahren üblich, wird das Mobilfunk-Netz auch künftig dort verdichtet, wo Überlast auftritt oder absehbar ist.
  • Die Versorgung kann mit 5G dem Bedarf örtlich besser angepasst werden (individuellere Antennen- und Sicherheitslösungen). Dort, wo neue Nutzungen hinzukommen, werden technische Elemente und Immissionen ansteigen (z. B. Intensivnutzung in Logistikzentren, Hafenanlagen, Ersatz des Internet-Hausanschlusses durch Funklösungen.

5. Fazit und Empfehlungen

 

  • 5G arbeitet gemäß den aktuellen Lizenzen in den selben Frequenzbereichen und den gleichen Modulationen wie bisher beim Mobilfunk und beim häuslichen WLAN. Mikrozellen in hohen Frequenzen werden benötigt, wenn der Funkverkehr so stark anwächst , dass das Netz verdichtet werden muss. Mikrozellen gibt es z. B. in München innerhalb des Altstadtrings seit ca. 20 Jahren. In Orten über 10.000 Einwohner werden derzeit erste Mikrozellen in stark frequentierten Orten (z. B. Marktplatz) aufgebaut.
  • Die Bauleitplanung aus dem Jahr 2012 ist nach wie vor aktuell und kann auf die lizensierten Mobilfunk-Techniken angewendet werden.

  • Die in der Bauleitplanung festgelegten Konzentrationsstandorte versorgen vergleichsweise schonend und effizient. Sie können die bestehenden Standorte ersetzen.

Zu detaillierten Infos des Referenten wird auf folgenden Link verwiesen: https://funktechanalyse.de/info-faq/haeufige-fragen-faq/5g-was-und-wofuer/ (mehr)

 

6. Auf die Frage nach den Mikrozellen erläuterte Herr Ulrich zudem:

 

  • Die Errichtung einer Vielzahl von 5G-Mikrozellen in Icking ist gemäß Standortgutachten im Planungsbereich nicht vorgesehen.
  • Mikrozellen werden nur in Bereichen mit vielen Nutzern benötigt, zum Beispiel in München Marienplatz. In Gemeinden mit 10.000 bis 20.000 Einwohnern teilweise 1 Mikrozelle, jedoch nicht gegen den Willen der Gemeinde.
  • Mikrozellen können Mauern nicht durchdringen.
  • Viele Mikrozellen werden nicht vom Funkmast angesteuert sondern von Glasfaser, aus dem Boden, da so der Datentransport leichter funktioniert. Dies ist für die Nutzer weniger schädlich.
  • Microzellen brauchen Haushalte, die noch mit alten Kupfernetzen erschlossen sind. Sie benötigen dann einen zusätzlichen Empfänger an der privaten Hauswand.

 

7. Immissionsprognosen verschiedener Standorte

Die Immissionsprognosen mit Erläuterungen finden sie insbesondere ab Seite 9 hier! (mehr)

 

C) Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Sommer über die kommunalen Handlungsmöglichkeiten

 

Den Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Dr. Sommer über die kommunalen Handlungsmöglichkeiten beim Ausbau der Mobilfunknetze finden Sie hier!  (mehr)