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Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Kein weiterer Mobilfunkmast, kein 5 G"

Das Bürgerbegehren wurde wegen der Fragestellungen für unzulässig erklärt, da

 

  • im Bürgerbegehren 2 Fragen gestellt wurden, zwischen denen keine untrennbare Einheit besteht,
  • die Errichtung des Mobilfunkmasten von der Gemeinde nicht, wie gefordert grundsätzlich zurückgestellt werden kann und
  • der Ausbaustopp von 5G keine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde ist. Gemeinden dürfen sich nicht an die Stelle des Bundesgesetzgebers setzen.