Das Bürgerbegehren wurde wegen der Fragestellungen für unzulässig erklärt, da
- im Bürgerbegehren 2 Fragen gestellt wurden, zwischen denen keine untrennbare Einheit besteht,
- die Errichtung des Mobilfunkmasten von der Gemeinde nicht, wie gefordert grundsätzlich zurückgestellt werden kann und
- der Ausbaustopp von 5G keine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde ist. Gemeinden dürfen sich nicht an die Stelle des Bundesgesetzgebers setzen.