drucken nach oben

Gemeinderatssitzung vom 14.09.2020

Für weitere Planungsüberlegungen zum Standort Sportplatz fand eine bautechnische Begehung von Vodafone mit der Gemeinde statt. Hier wurde auch die Erschließung während der Bauphase über den Hauserweg geprüft.  Einzelheiten bezüglich der genauen Situierung auf der Konzentrationsfläche prüft derzeit Vodafone intern. 

Im Dialogverfahren mit der Telekom wurde der angedachte Standort oberhalb des Pischeltsrieder Weges wegen der Lage von Bodendenkmälern in diesem Bereich verschoben. Die Telekom prüft nun ihrerseits zwei angedachte Varianten etwa 150 m weiter westlich bzw. südwestlich funktechnisch. Da der Standort deutlich verlegt ist, wird die Gemeinde das Gutachten von Herrn Ulrich entsprechend aktualisieren lassen.

Es sind also eine Reihe von Fragestellungen derzeit offen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden die verschiedenen, von den Bürgern vorgebrachten Bedenken besprochen.

 

Kein Interesse an einer weitergehenden Verbesserung der funktechnischen Abdeckung

 

Eine Hauptaussage in dem von inzwischen über 100 Bürgern unterschriebenen Anschreiben an die Gemeinderäte  ist, dass sich die Bürger keine Verbesserung der funktechnischen Abdeckung wünschen. Deshalb solle eine Minimallösung gesucht werden. Insbesondere würde der Standort auf der Konzentrationsfläche unterhalb der B11 Höhe Schützenried vorgezogen.   

Dies wäre ein gewisser Paradigmenwechsel. Bisher ist Zielrichtung der Gemeinderatsbeschlüsse gewesen: Die Gemeinde möchte so wenig Masten wie möglich und wenn Masten auf Betreiben der Anbieter kommen, sollen sie eine effiziente Versorgung liefern, d.h. eine solide Versorgung bei günstigen Strahlungswerten.

Nach Diskussion legen die Gemeinderäte nahe, dass Herr Ulrich nochmal eine deutliche Stellungnahme zu der Frage formuliert, ob mit einem Standort im Bereich Schützenried westlich der B11 ebenfalls eine Abdeckung im Gemeindebereich bis Irschenhausen erreicht werden kann, die erlaubt weitere Masten im Wege der Bauleitplanung gegebenenfalls zu verhindern.

 

Zahlungen für Gutachten, Planungen und Rechtsberatung

 

Auf Anfrage eines Bürgers berichtet die Bürgermeisterin, dass die Gemeinde seit 2005 bereits 10.0795,54 € in Sachen Mobilfunkvorsorge ausgegeben hat.

Davon entfallen 43336 Euro auf den Teilflächennutzungsplan und 57458 Euro auf Gutachten und RA-Kosten. 20000 an Herrn Ulrich und weitere 18000 an das Umweltinstitut, für das Herr Ulrich früher gearbeitet hat.  Knapp 11000 Euro fielen an für die Rechtsberatung an.

 

Unkalkulierbare Risiken durch 50m Mast, da mehrere Anbieter drauf können und der hohe Mast dazu einlädt

 

In der Gemeinde sind seit bald 20 Jahren kleine Dachstandorte. Jeder Netzbetreiber sucht seinen eigenen, mehr oder weniger schlechten, was sowohl die Effizienz als auch die Immissionen angeht. Da die Netzbetreiber privilegiert sind, bzw. die Dachstandorte häufig sogar genehmigungsfrei erstellt werden dürfen, ist auch dies unkalkulierbar. Dem kann nur mit einem Konzept, dass geeignet ist auch genehmigungsfreie Masten zu verhindern, vermieden werden. Darauf stellt bis jetzt der Gemeinderat ab.

 

Risiken für Kinder und Jugendliche bei Standort nahe Schule, Hort und Schulzentrum

 

Die Gemeinde führt die Immissionsprognosen durch, weil der Gemeinderat diesbezüglich eine Risikobewertung braucht. Sowohl für Gymnasium als auch für die Grundschule wurden Prognosewerte erstellt. Im Bereich des Gymnasiums sind bei der angedachten Konfiguration 0,8 V/m und an der Grundschule bei 0,6 V/m. Der Schweizer Grenzwert liegt bei 4 V/m pro Anlage. Die Prognose legt nahe, dass auch bei einer Mehrfachbelegung dieser Grenzwert nicht ausgeschöpft wird. Herr Ulrich geht bei einer Vierfachbelegung etwa von einer Verdopplung der Werte aus.

Zusätzlich wurde das Bundesamt für Strahlenschutz gebeten, eine Bewertung unseres Standortes vorzunehmen auf Basis unseres Gutachtens.

Die Antwort des Bundesamtes für Strahlenschutz finden Sie unten.

 

Massiver Eingriff durch hohen über dem Ort thronenden Mast

 

Jeder Mast stellt einen massiven Eingriff dar. Alternativ war insbesondere der Mast mit 40 m Höhe nördlich von Schützenried zwischen S-Bahn und B11 in der engeren Betrachtung.

Gemeinderäte äußerten die Ansicht, dass der Standort hinter der Schule im Wald einem Standort auf der Wiese Höhe Schützenried unter ortsgestalterischen Gesichtspunkten vorgezogen wird.

 

Warum kommt der Standort A12 ins Gespräch, wenn er 2006 verworfen wurde

 

Tatsächlich wurde der Standort bereits vor über 15 Jahren geprüft. Damals geschah dies im Zusammenhang mit der Suche von Alternativstandorten für unsere zwei vorhandenen Standorte an der B11. Die Frage wurde gestellt, warum der Standort damals verworfen wurde. Zu diesem Zeitpunkt gab es auf Wunsch der Bürger einen Wechsel in der Beratung von der Fa. Anbus zu Herrn Ulrich damals noch beim Umweltinstitut. Er hat die verschiedenen Alternativen, die damals vorlagen, bewertet. Aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung damals geht folgende Bewertung hervor:

Hinter Dickweg:

„Abstand zur Wohnbebauung mind. 100m, zu den Schulen ca. 400 m Höhe über NN. ca 700 m, im ehemaligen Hochwald, derzeit Jungwald. … Herr Ulrich-Raithel ist der Ansicht, dass die Standorte ohne Sichtkontakt zur B11 nicht sehr geeignet sind.“

Herr Ulrich hat mir hierzu erklärt, dass deswegen der Standort nur für die Blickrichtung Irschenhausen, den Ortsausgang an der B11 und das obere Icking geeignet ist und nicht für den Hauptort, der jetzt von unten angestrahlt wird.

 

Entscheidung aus heiterem Himmel

 

Die Entscheidung wird als übereilt angesehen. Der Gemeinderat versuche mit allen Mitteln sich des Themas Mobilfunk zu Lasten der Anwohner zu entledigen, indem ein Beschluss kurz vor der Sommerpause gefasst wurde.

Wir befinden uns mit der Telekom im Dialogverfahren. Dieses Verfahren hat einen straffen Zeitplan. Es handelt sich eben nicht um ein förmliches Bauleitplanverfahren. Der Gemeinderat hatte im Herbst zum einen beschlossen, in das Dialogverfahren einzutreten und zum anderen den Prüfungsauftrag an den Gutachter beschlossen, ob das gesamte Gebiet von Irschenhausen bis Schlederloh einschließlich der S-Bahn unter dem Gesichtspunkt der Strahlenminimierung mit weniger als 3 Masten funktechnisch abgedeckt werden kann und welche Standorte für die Gesamtabdeckung unter dem Gesichtspunkt der Strahlenminimierung am günstigsten wären. Dieser Prüfungsauftrag war bekannt und erfordert ausdrücklich umfassend zu prüfen. Wenn die Gemeinde nur das Naheliegende prüfen ließe, wäre dies nicht eines Konzeptes würdig. Gegen diesen Prüfungsauftrag gab es keine Einwendungen der Bürger.

Das Dialogverfahren sieht eigentlich vor, dass es etwa 3 Monate ab dem Moment der Mitteilung der Suchanfrage abgeschlossen ist. Da gehört es dazu, dass sich der Gemeinderat zeitnah damit befasst, wenn das Gutachten steht und auch Beschlüsse fasst, wenn die Grundlagen ermittelt sind. Und sei es im Juli. Wenn die Einigung nicht in dem angedachten Zeitrahmen gelingt, ist der Mobilfunkbetreiber frei in seiner Standortsuche.

 

Kommunikation mit den Mobilfunkanbietern

 

Wer kommuniziert seitens der Gemeinde mit den Mobilfunkanbietern. Dies war in der Vergangenheit die Bürgermeisterin und ist es auch jetzt, wenn es um Standortfragen geht.  Wir befinden uns ja seit dem Gemeinderatsbeschluss vom 25.11.19 im Dialogverfahren, nicht erst seit dem 20.7.20. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Angaben der Standorte, die geprüft werden, hat Herr Ulrich der Telekom zugeleitet. Herr Ulrich war, wie bereits erwähnt, mit mir bei der bautechnischen Begehungen dabei. Gespräche werden vorher vorbesprochen und hinter nachbesprochen. Ebenso ist, wenn es um rechtliche Fragen geht Herr Sommer eingebunden. Die Vertragsverhandlungen mit Vodafone bzgl. des Standortes am Sportplatz hat nach entsprechender Vorbereitung Herr Sommer geführt.

 

Der Gemeinderat regt an, dass erneut ein grundlegender Beschluss gefasst werden sollte zu der konzeptionellen Ausrichtung der Mobilfunkvorsorge in Icking und dem Standortvorschlag A12.

 

Die Bürgermeisterin regt an, dass zunächst die Ergebnisse der aktuellen Standortprüfungen abgewartet werden sollten, da derzeit wichtige Entscheidungsgrundlagen noch offen sind.